Sie möchten für die Taufe Ihres Kindes eine Patin oder einen Paten benennen? Oder vielleicht wurden Sie von einem Firmbewerber gefragt, ob Sie sein Firmpate werden möchten?
Sicherlich machen Sie sich darüber Gedanken, was ein Patenamt eigentlich bedeutet und welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen.
Was bedeutet es Pate zu sein?
Ein Pate/eine Patin soll dem Täufling bzw. der/m Firmbewerber*in ...
- ein gutes Beispiel geben, sowohl mit seinem Leben als auch in seinem Glauben.
- mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Voraussetzungen
Ein Pate ...
- muss katholisch getauft sein
- muss gefirmt sein
- darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein
Will eine Person ein Patenamt übernehmen, so muss sie einen Taufschein vorlegen, der nicht älter als 6 Monate ist.
Ein Taufzeugnis erhält man bei der Pfarrei, in der man selbst getauft wurde. Hierauf ist vermerkt, dass man getauft ist, ob man, gefirmt, kirchlich verheiratet oder aus der Kirche ausgetreten ist. Deshalb darf der Taufschein auch nicht älter als 6 Monate sein, weil er den aktuellen Status der Person abbildet.
Hier können Sie Ihren Taufschein beantragen, sofern Sie in einer unserer Pfarreien getauft wurden.
Gut zu wissen...
- Taufpaten eines Kindes können gerne auch zum Firmpaten des Herangewachsenen werden.
- Paten und Patinnen können z.B. von den Eltern des Täuflings nicht mehr gestrichen oder verändert werden. Der Name des Paten steht in den Kirchenbüchern und auf Urkunden, die nicht geändert werden dürfen.
- Taufpaten bekommen nicht automatisch das Sorgerecht, wenn die Eltern sterben. Eine Patenschaft hat heute rechtlich gesehen keine Funktion mehr. Im Vordergrund steht eine religiöse bzw. moralische Verpflichtung des Paten gegenüber dem Kind.
Siehe auch unter den Punkten "Taufe" oder "Firmung"
Haben Sie Fragen? In unseren Pfarrbüros wird Ihnen gerne weitergeholfen.