Zum Inhalt springen

Kirchenverwaltungen

Aufgaben

Wie der Name schon sagt, obliegt der Kirchenverwaltung die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungs-Vermögens und die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse. Sie sorgt dafür, dass das ihr anvertraute Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten und ordnungsgemäß verwaltet wird. Zu diesem Zweck gehört es zu ihren Aufgaben, einen Haushaltsplan aufzustellen, zu beraten und zu beschließen, sowie die Jahresrechnung zu erstellen und zu verabschieden.

Als weitere Aufgaben sind zu nennen:

  • Die Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Kirche, des Pfarrhauses, des Pfarrbüros sowie der Unterhalt von Kindergärten und stiftungseigenen Versammlungs- und Wohngebäuden.
  • Der Aufwand für eine würdige Feier des Gottesdienstes und der gesamten Seelsorge.
  • Die Anstellung und Entlohnung des benötigten Personals und die Bereitstellung der dafür notwendigen Gelder.
  • Die Aufbringung der Mittel für die Anschaffung und Aufbewahrung der kirchlichen Amtsblätter, der Pfarrmatrikel, der Registratur und des Pfarrarchivs.
  • Aufstellung, Beratung und Entscheidung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrei und der Kindertagesstätten (kann zwei Wochen im Jahr öffentlich eingesehen werden)
  • Personalanstellungen
  • Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens
  • Trägerschaft der Kindergärten zusammen mit dem Geschäftsführer für Kitas im Dekanat
  • Abschluss von Verträgen
  • Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen
  • Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat

Struktur Kirchenverwaltung

Unsere Kirchenverwaltungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand
  • gewählte Mitglieder aus den wählbaren Kirchengemeindemitgliedern für jeweils 6 Jahr
  • Vertretung des Pfarrgemeinderats (ohne Stimmrecht)

Kirchenverwaltungen in unserem Seelsorgebereich