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Pfarrgemeinderäte

Seit dem II. Vatikanischen Konzil wächst die Überzeugung, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich im Pfarrgemeinderat in besonderer Weise.

Der Pfarrgemeinderat hat viele Aufgaben: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Jubiläen bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch wird jeder Pfarrgemeinderat unterschiedliche Schwerpunkte setzen und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen.

Ebenso berät der Pfarrgemeinderat den Pfarrer und die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger. Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus hält er Kontakt zur Kirchenverwaltung. Mit ihr berät er die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen.

Sitzungen der Pfarrgemeinderäte sind öffentlich. Die Termine entnehmen Sie bitte den Gottesdienstordnungen oder Veranstaltungshinweisen.

Pfarrgemeinderäte in unserem Seelsorgebereich: